Schutz vor sexualisierter Gewalt
Hinschauen - Helfen - Handeln
Wir implementieren verschiedene Maßnahmen, um Menschen vor sexualisierter Gewalt im Kontext unserer Gemeinde zu schützen.
- Unser Schutzkonzept wird aktuell erarbeitet und nach Fertigstellung hier veröffentlicht.
- Wir fordern eine regelmäßige Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von Mitarbeitenden - haupt- und ehrenamtlich - die mit besonders gefährdeten Personengruppen (z.B. Kinder- und Jugendliche) arbeiten.
- Zusätzlich zum Führungszeugnis verlangen wir die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung .
- Verbindliche Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden planen wir im Rahmen des Schutzkonzepts.
Anlaufstellen für Betroffene
Neutrale Anlaufstelle "help"
Ansprechpartner der Landeskirche
Meldestelle
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der Evangelischen Kirche von Westfalen
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521/594-381 - Mobil: 0171/5516914 - E-Mail: meldestelle@ekvw.de
www.evangelisch-in-westfalen.de
Alle Infos kompakt auf der Seite der EKD
www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm
Oder auf dieser Seite des Bundes
Informationsflyer zum Kirchengesetz (Externer Download)
- 1 - Was ist eigentlich sexualisierte Gewalt?
- 2 - Was können Betroffene tun?
- 3 - Wie melde ich sexualisierte Gewalt?
Für Mitarbeitende
Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz
Das Führungszeugnis kann ganz einfach online beantragt werden. Dazu hilft die nachfolgende Anleitung.
Voraussetzungen
- Elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Installierte AusweisApp2 (idealerweise auf kompatiblen Smartphone und als Desktop-Anwendung)
- Anforderungs- und Bestätigungsschreiben der Kirchengemeinde
- Drucker zum Ausdrucken der Eidesstattlichen Versicherung
- Scanner oder Smartphone zum Digitalisieren der Dokumente